Wasserschutzgebiete

Warum wir ein Wasserschutzgebiet brauchen

Auf die Wasserqualität hat die Beschaffenheit des Bodens großen Einfluss. Die Trinkwasserbrunnen in Sulzbach-Rosenberg liegen ausschließlich im sogenannten Jurakarst. Karst nennt man verwittertes Gestein aus Kalk- oder Gipsgestein. Durch die Hohlräume und Risse ist es sehr durchlässig. Da auch der Boden bei uns nicht so dicht ist, wie in anderen Landschaften, kann das Grundwasser große Strecken in kurzer Zeit zurücklegen und deshalb Verunreinigungen in die Brunnen spülen. Im Nahbereich der Wassergewinnungsanlagen sowie in allen Bereichen des Einzugsgebiets, wo der Untergrund so empfindlich ist, dass der allgemeine Gewässerschutz nicht mehr ausreicht, um risikobehaftete Handlungen oder Einrichtungen zu unterbinden, sind weitergehende Nutzungsbeschränkungen notwendig. Diese besonderen Anforderungen lassen sich nur im Wege einer speziell gestalteten Rechtsverordnung verbindlich und lückenlos umsetzen und erfordern daher die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets.

So sind Wasserschutzgebiete aufgebaut

Wasserschutzgebiete sind üblicherweise in drei Zonen eingeteilt:

  • Zone I (Fassungsbereich) schützt die unmittelbare Umgebung der Brunnen und ist deshalb eingezäunt.
  • Zone II (Engere Schutzzone) muss vor Verunreinigungen geschützt werden, die nicht mit Sicherheit durch die Filterwirkung des Bodens beseitigt werden können. Deshalb darf hier weder Abwasser noch Gülle aufgebracht werden. Die Größe dieser Zone beträgt ca. 127 Hektar (das entspricht etwa 19 Fußballfeldern)
  • Zone III (Weitere Schutzzone) ist ein großflächiger Schutz der Tiefbrunnen vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen Stoffen wie z.B. Pflanzenschutzmitteln. Diese kann noch einmal in unterschiedliche Anforderungszonen unterteilt werden. Die Fläche beträgt insgesamt ca. 260 Hektar.

Schutz rund um die Tiefbrunnen

Die Stadtwerke unternehmen seit Jahren große Anstrengungen, um die Wasserschutzgebiete besonders sorgfältig und großzügig anzulegen.

In Sulzbach-Rosenberg sind die Wasserschutzgebiete entsprechend im Bereich der vier Tiefbrunnen ausgewiesen. Das Wasserschutzgebiet im Breitenbrunner Tal – Brunnen IV trat mit Verordnung vom 22.08.2011 in Kraft, das Wasserschutzgebiet Haselgraben – Brunnen I-III mit Verordnung vom 13.05.2002.