Wassergebühren
Kosten und Verantwortung der Wasserversorgung
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und kann durch nichts ersetzt werden. Gleichzeitig ist es für den Endverbraucher das kostengünstigste Produkt. Das kommt nicht von ungefähr. Die öffentliche Wasserversorgung ist heute eine der wichtigsten kommunalen Aufgaben.
In fast allen Städten und Gemeinden zählt das Anlagevermögen für die Trinkwasserversorgung zu den größten Haushaltsposten. Der jährliche Instandhaltungsetat in Sulzbach-Rosenberg liegt aktuell bei 500 - 600 000 Euro.
So setzen sich die Gebühren zusammen
Für die Endverbraucher in Sulzbach-Rosenberg setzt sich die Wassergebühr aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Grundgebühr für Vorhaltekosten, die je nach Zählergröße variiert (gültig ab 01.01.2026):
- Zählergröße Q3 4: 58,20 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 10: 145,56 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 16: 232,80 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 25: 363,72 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 40: 582,00 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 63: 916,68 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 100: 1.455,00 Euro pro Jahr
- Zählergröße Q3 250: 3.637,56 Euro pro Jahr
- Die angegebenen Preise sind netto, also zuzüglich der gesetzlichen ermäßigten Umsatzsteuer
Wassergebühr:
- 1,81 Euro / m³
- zuzüglich der gesetzlichen ermäßigten Umsatzsteuer
Schmutzwassergebühr:
- 1,91 Euro / m³
- steuerfrei
Niederschlagswassergebühr:
- 0,29 Euro pro m² versiegelte Fläche
- steuerfrei
Was bedeutet „Zählergröße Q3“?
Die Zählergröße Q3 zeigt, wie viel Wasser pro Stunde maximal durch den Wasserzähler fließen kann. In den meisten Haushalten ist ein Zähler mit Q3 4 eingebaut. Die Grundgebühr richtet sich nach der Zählergröße – also nach der möglichen Wassermenge. Sie fällt auch an, wenn kein Wasser verbraucht wird. Je größer der Zähler, desto höher die Grundgebühr. Grund: Große Zähler erfordern mehr Aufwand bei der Vorhaltung von Wasser.