Wasseranalysen

Verschiedene Grenzwerte

Um die Wasserqualität sicherzustellen, werden regelmäßige Wasseranalysen durchgeführt. In der 2023 neu gefassten Trinkwasserverordnung ist genau festgelegt, welche Stoffe im Wasser in welchen Mengen vorhanden sein dürfen, ohne unsere Gesundheit zu gefährden. So werden nun zusätzlich zu den bisherigen untersuchten Parametern weitere Werte wie etwa Bisphenol-A, PFAS erfasst, bzw. Grenzwerte teilweise deutlich nach unten angepasst (z.B. Chrom, Arsen).

Regelmäßige Kontrollen an definierten Stellen

Die Analysen werden in regelmäßigen Abständen an Proben aus verschiedenen Abnahmestellen durchgeführt. Diese Probenentnahmestellen sind in einem Entnahmeplan, der mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist, festgelegt.

Untersuchungshäufigkeit gemäß Probenahmeplan:

  • Parameter der Gruppe A: 7 x jährlich
  • Parameter der Gruppe B: 2 x jährlich

Radioaktive Stoffe gemäß § 32 TrinkwVO:

  • Uran: Messwert 0,0001 mg/l, Grenzwert: 0,010 mg/l