Damit wir Sie bei eventuellen Rückfragen erreichen oder Ihnen eine automatische Kopie des Antrages zuschicken können, brauchen wir Ihre Kontaktdaten. Bitte wählen Sie aus, wie wir Sie am besten kontaktieren sollen. Die Kopie können Sie wählen, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Abholdatums unsere Öffnungszeiten und mögliche Feiertage. An Wochenenden und Feiertagen ist keine Abholung möglich.
1. Das Standrohr bzw. der Wasserzähler ist mindestens fünf Tage vor Abholung zu reservieren. Nur so kann sichergestellt sein, dass ein Standrohr bzw. Wasserzähler verfügbar ist.
2. Das bezogene Wasser wird mit dem aktuellen Gebührensatz gemäß der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung abgerechnet. Für anfallende Abwassergebühren wird der Gebührensatz gemäß der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung herangezogen.
3. Als Mietpreis werden pro angefangenem Tag EUR 2,00 zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe festgesetzt.
4. Für das Standrohr bzw. den Wasserzähler incl. möglichem Zubehör ist vor Abholung eine Kaution in Höhe von EUR 100,00 möglichst per Überweisung zu hinterlegen (Verwendungszweck: Kaution für Standrohr ). Diese wird bei der Abrechnung der Gebühren wieder in Abzug gebracht.Bankverbindung für Kaution: VR Bank Amberg-Sulzbach, IBAN: DE33 7529 0000 0000 6330 97.
5. Eine dauernde Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen ist nicht möglich.
6. Der Abnehmer haftet für Schäden, welche durch den Gebrauch des Standrohres an öffentlichen Hydranten, Leitungseinrichtungen und Hydrantenschächten entstehen.
7. Der Abnehmer hat die von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Gegenstände in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für eventuelle Schäden haftet der Abnehmer.
8. Die genutzten Hydranten müssen jederzeit für die Feuerwehr verwendbar sein.
9. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein (ggf. Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung).
10. Poolbefüllungen aus öffentlichen Hydranten sind untersagt. Diese müssen über die Hausanschlussleitung befüllt werden. Wird Poolwasser mit Pflegezusätzen oder Chemikalien wie Chlor aufbereitet, handelt es sich um Abwasser und muss daher in den Kanal eingeleitet werden.
11. Diese Bedingungen treten zum 01.09.2024 in Kraft.
Der Hydrant muss bei jedem Gebrauch mittels eines ordnungsgemäßen Hydrantenschlüssels ganz geöffnet werden, da sich die Entleerung erst dann schließt. Bei teilweiser Öffnung des Hydranten entstehen Wasserverluste. Die Regulierung des Wasserverbrauchs hat durch das Ventil am Standrohr zu erfolgen. Diese Bedienungsvorschrift ist genauestens zu beachten, da sonst keine Entleerung des Hydranten eintritt und dadurch Frostschäden entstehen.
Ja, ich habe die Bedingungen für die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten gelesen und bin damit einverstanden
Ich willige ein, dass die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg die von mir im Formular angegebenen personenbezogenen Daten, einschließlich Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Kontaktpräferenzen per Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, Baustelleninformationen sowie weitere im Formular enthaltene Angaben, zum Zweck der Bearbeitung meines Antrags verarbeitet und speichert.
Die Übermittlung dieser Daten erfolgt verschlüsselt per E-Mail an die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg. Die Daten werden für die Dauer der Bearbeitung und mindestens 30 Tage danach gespeichert, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zu meinen Rechten erhalte ich auf Anfrage bei den Stadtwerken Sulzbach-Rosenberg.
Ja, ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß dieser Einwilligung zu.