Bekanntmachung zur Beitrags- und Gebühren­satzung zur Wasser­abgabe­­satzung (BGS-WAS)

Beschluss und Inhalt der Satzung

Der Stadtrat der Stadt Sulzbach-Rosenberg hat am 25. November 2025 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) beschlossen. Diese regelt die einmaligen Beiträge und laufenden Gebühren für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sowie deren Nutzung.

Rechtsgrundlage

Die Satzung basiert auf den Artikeln 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Dezember 2024 (GVBl S. 573).

Verfahren der Bekanntmachung

Die Satzung wurde vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 25. Dezember 2025 öffentlich im Haupt- und Personalamt der Stadtverwaltung (Rathaus, Luitpoldplatz 25, Zimmer 8) niedergelegt. Auf die Auslegung wurde im gleichen Zeitraum an den städtischen Anschlagstellen hingewiesen.

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 06. Dezember 2021 außer Kraft.

Zugang zur Satzung

Der vollständige Text dieser Satzung steht derzeit ausschließlich als PDF-Datei zur Verfügung. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist das Dokument im Bereich Pflichtveröffentlichungen unter der Rubrik Satzungen abgelegt.

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