Antrag auf Löschwassernachweis
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Der Nachweis der Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz erfolgt durch eine individuell durchgeführte Druck- und Auslaufmessung (Entnahmeprobe) an dem/den entsprechenden Hydranten.
Die Kosten für den Löschwassernachweis werden nach tatsächlichem Aufwand dem Antragsteller in Rechnung gestellt.